Jetzt wieder – FÖRDERUNG vom Land NÖ

Start der Förderaktion mit 4. November 2019

(Rückwirkend bis 1.1.2019 wirksam)

Letzte Möglichkeit der Antragstellung: 31. Dezember 2020

Eichtinger und Popp

Förderantrag Land Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert die Sicherheit Ihres Zuhauses beim Einbau von mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen.

Die Förderung im Überblick

•   Wie wird gefördert?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt und problemlos überwiesen.

•   Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Die Höhe des Zuschusse beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten,

max. bis zu  €  1.000,–  bei Alarmanlagen

•    Wann kann angesucht werden?
Näheres direkt aktuell auf der Service Seite der NÖ Landesregierung
Die notwendigen Unterlagen wie die von uns abgestempelte Beilage für das Ansuchen erhalten Sie von uns nach der Übergabe der Alarmanlage selbstverständlich kostenlos. Auch hier helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung.

•    Wer kann um die Förderung ansuchen?
Natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen,
WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen

http://www.noe.gv.at/sichereswohnen


Tip:

Kostenloser kriminalpolizeilichen Beratungsdienst Infos dazu gibt es auf jeder Polizeidienststelle oder beim Landeskriminalamt Niederösterreich, Kriminalprävention, Schanze 7
3100 St.Pölten

Tel.: 059133/30/3750,

E-Mail:

LPD-N-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at